Informationen zu den Abläufen meiner verschiedenen Angebote und den entstehenden Kosten können Sie den folgenden Klicks entnehmen. Unter dem Punkt „Psychotherapie“ befinden sich die Informationen zum jeweiligen Ablauf und Antragsprozedere entsprechend Ihres Versichertenstatus.
Wie läuft eine Psychotherapie ab? In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie gibt es i. d. R. eine psychotherapeutische Sprechstunde und vier Probatorische Sitzungen vor der Beantragung einer Therapie zum gegenseitigen Kennenlernen, zur Abklärung der Problematik und Diagnostik sowie zur Patienteninformation. Danach kann auf Antrag des Patienten und nach dessen Bewilligung eine Kurzzeit- und/oder eine Langzeittherapie folgen. Ein Behandlungsplan muss dazu von mir bei einem unabhängigen Gutachter über Ihre Krankenkasse eingereicht werden. Die Dauer der Therapie hängt von unserem Antrag, Ihrer Versicherungspolice sowie von der von Ihrer Krankenkasse bewilligten Sitzungsanzahl ab (außer bei Selbstzahlern). Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 min. und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Gesetzlich Versicherte können mit Ihrer gültigen Krankenkassenkarte und beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung psychotherapeutische Leistungen bei mir erhalten. Einzig zu beachten ist, dass sie aktuell stabil versichert sind: bei Umzug, beginnender Arbeitslosigkeit, Kündigung bzw. beruflichen Umbrüchen oder Wechsel der Krankenkasse ist vor Beginn einer Psychotherapie der Versicherungsstatus zu klären bzw. die notwendigen Änderungen bei Ihrer Kasse einzureichen. Kontaktieren Sie mich, um freie Kapazitäten zu erfragen!
Bitte schauen Sie in Ihrer Versicherungspolice nach oder klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, wieviele psychotherapeutische Sitzungen im Kalenderjahr für Sie zu welchen Kosten zur Verfügung stehen. Bitte fordern Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapie kann mit der Beihilfestelle abgerechnet werden. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Möchten Sie, dass die Psychotherapie nicht über ihre private oder gesetzliche Versicherung/Beihilfe bezahlt wird, um z.B. den Schutz ihrer persönlichen Daten, wie ihrer ICD10-Diagnose, gewahrt zu sehen, können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Dauer der Therapie wird sich aus meinen Einschätzungen und Ihren Möglichkeiten ergeben und individuell vereinbart. Die Bezahlung erfolgt in bar gegen Quittung/Rechnung.
Beamte der (Bundes-)Polizei und des Bundesgrenzschutzes erhalten die Freie Heilfürsorge. Über dieses Versorgungssystem erfolgt die Kostenübernahme.
Als Bundeswehrsoldat haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Ist dieser überlastet oder besteht ein besonderer Bedarf überweist der Truppenarzt sie zu einem Psychotherapeuten in Niederlassung oder Privatpraxis. Beamte der Polizei können sich in meiner Praxis einfach zu einer Psychotherapeutischen Sprechstunde anmelden.
Die Kosten für Coaching und Beratung müssen selbst finanziert werden. Ihr persönlicher Bedarf gibt die Anzahl der Sitzungen vor. Eine Sitzung hat eine Dauer von 50 min. Bitte erfragen Sie die Preise individuell.
Ihr individueller Bedarf gibt die Anzahl der Sitzungen vor. Paartherapie wird von mir allein angeboten oder kann zusätzlich von einem männlichen/weiblichen Co-Therapeuten begleitet werden, um die paritätischen Interessen des Paares zu wahren. Die Sitzungen dauern generell 90 min. Mitunter kann es sinnvoll sein, dass Einzelgespräche ohne den jeweiligen Partner geführt werden, die 50 min. andauern. Bitte erfragen Sie die Preise individuell.
Bitte erfragen Sie meine Kapazitäten und die Preise individuell. Diese werden entsprechend der von Ihnen benötigten Bausteine des QMS unterschiedlich ausfallen.