Für niedergelassene Psychotherapiepraxen ist es gemäß § 135a Abs. 2 SGB V Pflicht, ein einrichtungsinternes (QM) einzuführen und dieses kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2016 dazu eine Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen, die einheitliche Anforderungen dazu vorgibt. Im Eifer der alltäglichen Arbeit mit und um die Patient*innen und der anderweitigen Verpflichtungen einer Niederlassung bleibt oft keine Zeit, dieses System aufzubauen und zu pflegen. Eine Zertifizierung ist nicht Pflicht, dennoch führt die KV Berlin Stichproben-Prüfungen und Befragung dazu durch. Hier kann ich meinen Beitrag zum Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems für Sie und Ihre Praxis leisten. Bei Zertifizierungsinteressen Ihrerseits stehe ich derzeit nicht zur Verfügung.